CSC CANNABIS SOCIAL CLUB VEERßEN e.V. (Uelzen)
+49 172 28 34 164 (0172 28 34 164) Bitte vorher telefonisch ein Termin vereinbaren!

oder rund um die Uhr erreichbar: Kontakt per email: 📧 info@csc-ve.de
Beratung Dienstag & Freitag: 12:30 Uhr - 13:30 Uhr & 16:00 Uhr - 17:00 Uhr

CSC CANNABIS SOCIAL CLUB VEERßEN e.V.(Uelzen)
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Christian Ehlers
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Seit über einem Jahr Anbaugenehmigung und nichts passiert. Kein Anbau, keine Ausgabe. Woher sollen die positiven Bewertungen kommen frag ich mich da. Haste schön deine Freunde beauftragt zu bewerten. Und dann unter die einzig echte Bewertung schreiben sie sei Fake. Richtig arm!
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Marcel Labann profile picture
Marcel Labann
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Ich bin jetzt seit 1 Monat Mitglied und muss den Verein, allen Voran den Vorstand wirklich loben... direkt nach Beitritt wurde mir die Anlage gezeigt, das angebaute Cannabis ist laborbestätigt - was auf der Webseite (ordnungsgemäß mit Mietgliedsschranke) ausgegeben wird... super nette und freundliche Crew... und (man darf ja nicht drüber sprechen, daher umschrieben): Hier weiß man was man tut und kümmert sich um die Club-Kollegen ;) 5 von 5 Sterne... ein Parade-Beispiel für eine verantwortungsvolle Umsetzung des CanG!
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yfdevnull profile picture
yfdevnull
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Der CSC ist wirklich super! Das gesamte Team ist sehr nett, hilfsbereit und stets freundlich. Man fühlt sich von Anfang an willkommen. Auch die Location ist top. Gut erreichbar. Ich kann den CSC absolut weiterempfehlen!
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Leyla Leyla profile picture
Leyla Leyla
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Thorsten Kirchinger (T K) profile picture
Thorsten Kirchinger (T K)
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Ich kann nur sagen traut euch. Und meldet euch. Ich bin so froh ein super Verein gefunden zu haben.
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Marion Niebel
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Ich bin voll und ganz zufrieden und freue mich auf die erste Ernte.
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Andreas Boldt
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Anita Rohr
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Sophie Meyer
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Super Location, perfektes Konzept, super Ansprechpartner. Bei Fragen ist der Ansprechpartner immer zur Stelle. Der Verein wird über Mitglieder- login gesteuert. Das bedeutet, das die Mitglieder alle Informationen übers Mitglieder-login bekommen. Ich kann diesen Club jedem empfehlen, der Lust und Interesse an legalisiertes Cannabis hat.
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Thomas Schilling
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Anita Rohr
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Beitrag

Beitragsordnung für den CSC CANNABIS SOCIALCLUB VEERßEN e.V hier klicken

 

Beitragsordnung für den CSC CANNABIS SOCIALCLUB VEERßEN e.V.

§1 Beitritt

Mitglied kann jede/er ab 21 Jahren natürliche Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchten.

Über alle Anträge entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, hat er dies dem Bewerber/in schriftlich mitzuteilen. Er/Sie hat das Recht den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten MVV vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig. In anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe des Formulars bei Vertretern des Vorstandes und dem Eingang des Mitgliedbeitrages vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

Es gibt folgende Mitgliedschaften

„Aktive“ Mitglieder (39 Euro im Monat) den Vereinszweck auch durch ihre persönliche Mitwirkung unterstützen und Maximum 20 Std. ehrenamtliche Mitarbeit antreiben und aktiv am Verein mitwirken.

Ehrenmitglied wird vom Vorstand bestimmt.

Fördernde“ aktive Mitglieder (59 Euro im Monat) die Aufgaben des Vereins hauptsächlich durch ihre Mitgliedsbeiträge unterstützen und Maximum 6 Std. ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr aktiv mitarbeiten. Dadurch ist es ein aktives Vereinsmitglied

§2 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der MVV, Anträge zu stellen. Auf MVV besitzen sie das Rede -und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht. Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck zu unterstützen und insbesondere, auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins, gemäß der Satzung zuwiderläuft und oder dem Ansehen des Vereins zu Schaden geeignet ist.
Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu zahlenden Beiträge pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem verpflichtet dem Verein Änderungen der Postadresse und der E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen

Die Hauptkommunikation erfolgt per E-Mail und rein über unsere Vereinswebseite im Mitglieder Login, Mitglieder intern, regelmäßig rein schauen ca. alle 2 Tage.

Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass Mitglieder dieser Pflicht nicht nachkommen, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

Jedes Mitglied darf nur in einem Anbauverein Mitglied sein.

2a Abgabepauschalen stehen nicht in Zusammenhang mit den Monatlichen Mitgliedsbeiträgen.

Abgabepauschalen dient der reinen Finanzierung für den Abbau von Cannabisblüten und Hash.

Zusätzlich wird hingewiesen auf Abgabepauschalen für Cannabisprodukte.
Viel verfügbare Cannabis (Blüten) werden das Gramm für 6 Euro an Vereinsmitglieder abgegeben.
Weniger verfügbares Cannabis (Blüten) werden das Gramm für 8 Euro an Vereinsmitglieder abgegeben.
Stecklinge werden je nach Größe abgeben von 10,- € klein bis groß 30,- € an Mitglieder.
An nicht Mitgliedern klein 15,- € bis groß 35,- €

Über 21 Jahre maximal 50 Gramm pro Monat beschränkt pro Mitglied
Pro Monat ist die Abgabe von 50 Gramm Marihuana oder Erzeugnisse aus der weiblichen Hanfpflanze wie z.B. Haschisch an ein einzelnes Mitglied erlaubt. Dabei darf aber nicht mehr als 25 Gramm des Produkts auf einmal an dasselbe Mitglied abgegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Mitglieder, unabhängig von ihrem Alter.

§3 Beitragszahlungen

Beiträge werden immer Monatlich zum ersten 01 oder zum fünfzehnten 15. Im Monat fällig. Das Mitglied kann selber bestimmen zu welcher Fälligkeit es zahlen möchte

Das Mitglied hat dafür ein Dauerauftrag bei seiner Bank einzurichten und diesem dem Verein bzw. dem Vorstand vorzulegen.

Der Stichtag ist der Eingang des Antrags und der Eingang des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft wird auf 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch bei nicht Kündigung um ein weiteres Jahr. Erstbeiträge müssen innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden

Es werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

Es wird grundsätzlich eine einmalige Antragsaufnahmegebühr für in Höhe von 50,00 € fällig. Sie dient zur Deckung der Gemeinschaftskosten des Vereins.

Der Mitgliedsbeitrag für
a. Aktives Mitglied beträgt 39,00 € pro Monat und es sind Minimum 20 Arbeitsstunden ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr zu leisten. Man kann sich befreien lassen auf Antrag beim Vorstand aus wichtigem Grund von den Arbeitsstunden,
Der Vorstand verteilt die Arbeitsstunden

Fördernde aktive Mitglieder beträgt 59 € pro Monat, und sind auf 6 Arbeitsstunden ehrenamtliche Mitarbeit im Jahr beschränkt und ist ein aktives Vereinsmitglied. Man kann sich befreien lassen auf Antrag beim Vorstand aus wichtigem Grund von den Arbeitsstunden,

Ehrenmitglied wird jemand der viel für den Verein geleistet hat durch übermäßige Arbeit Stunden. Das Ehrenmitglied wird vom Vorstand bestimmt und ist vom Mitgliedsbeitrag befreit sowie von der ehrenamtlichen Mitarbeit.

Der Mitgliedsbeitrag dient der reinen Finanzierung der allgemeinen Clubstrukturen, Satzungszwecke und des Vereinslebens. Es findet kein Leistungsaustausch statt.

Das einzelne Mitglied bekommt keine Gegenleistung durch den Verein, Die Monatlichen Beiträge dienen zur Deckung der Gemeinschaftskosten des Vereins.

§4 Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung kann aus einem wichtigen Grund, kann durch die Mitgliedsversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat.

Ein Mitglied kann weiterhin Kraft Beschlusses des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Abstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.

Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§5 Schlussbestimmungen

Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung und Beitragsordnung zu entnehmen.

Die Satzung, Abgabepauschalen und Beitragsordnung ergänzen diese Beitrittsbedingung

§6 Salvatorische Klausel

Enthält die Beitragsordnung Lücken oder sind einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Vorstand Roger Bräckerbohm Stand 26.05.2026